Förderverein der Boy-Lornsen-Grundschule Brunsbüttel e. V.
ehemals Förderverein der Grundschule Brunsbüttel Nord e.V.
Satzung des Fördervereins
der Boy-Lornsen-Grundschule Brunsbüttel e. V.
§ 1
Der Förderverein der Boy Lornsen Grundschule Brunsbüttel-Nord e. V., verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. Der Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur materiellen Unterstützung der schulischen Aufgaben der Boy Lornsen Grundschule Brunsbüttel. Der Satzungszweck ist verwirklicht, insbesondere durch finanzielle Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen, Schulfesten, Schulfahrten und Ausrüstung der Schule, soweit öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Es soll angestrebt werden, dass jeder Klassenverband im Laufe der Schulzeit weitgehendst gefördert wird.
§2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke, Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Brunsbüttel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Bildung und der Erziehung zu verwenden hat. Eine Auflösung kann nur mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder erfolgen.
§3
Mitglieder des Fördervereins der Boy Lornsen Grundschule e.V. können alle Eltern von Schülern, Lehrkräfte und Freunde der Schule werden. Der Beitritt wird schriftlich erklärt. Der Austritt ist schriftlich bis zum Ende des Schuljahres mitzuteilen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn der Beitragsrückstand zwei Jahre beträgt.
§4
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und in einer Beitragsordnung bekannt gegeben. Der Mitgliedsbeitrag ist einmal jährlich entweder per Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu überweisen oder wird per Einzugsverfahren abgerufen. Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Der Mitgliedsbeitrag wird auf mindestens jährlich 10 Euro festgelegt.
§ 5
Gremien des Fördervereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Schuljahr einberufen. Sollten 1/3 der Mitglieder eine Mitgliederversammlung fordern, so ist diese durch den Vorstand ebenfalls einzuberufen. Die Einladung der Mitglieder erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen unter der Angabe der Tagesordnung, schriftlich über die Schule. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand eine Woche vorher vorliegen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Protokollführer und dem Vorsitzenden unterzeichnet.
§ 7
Der Vorstand des Fördervereins besteht aus einer/einem Kassenwart/in sowie zwei Beisitzern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und ist der Mitgliederversammlung für die gesamte Geschäftsführung verantwortlich. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und der Kassenwart.
Es besteht die Verpflichtung zur Rechnungsvorlegung. Die Kasse ist mindestens jährlich durch zwei Kassenprüfer, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird, einzusehen. Der Mitgliederversammlung ist jährlich ein Kassenbericht vorzulegen.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 26.05.1993 errichtet und in § 1, Satz 2 in der Jahreshautversammlung am 09.05.1996; sowie in der Jahreshauptversammlung am 15.09.2004 in § 4, Satz 4 geändert. Ebenso wurde am 15.09.2004 einstimmig eine Umbenennung des Vereins in Förderverein der Boy-Lornsen-Grundschule Brunsbüttel e.V. beschlossen.