Liebe Eltern,
am Wochenende wurde die neue Schul-Coronaverordnung veröffentlicht, die nun die bereits beschlossenen Regelungen der Bundesregierung für Schleswig-Holsteins Schulen umsetzt. Unsere vollständige Hygieneverordnung finden Sie weiter unten zum Download. Darin enthalten sind auch die Links zu den Landesverordnungen.
Die drei wichtigesten Änderungen vorab:
- Ohne einen negativen Test darf niemand mehr an schulischen Versanstaltungen teilnehmen oder die Schule betreten. Das gilt ab dem 17.1. auch für geimpfte, genesene und geboosterte Personen. .
- Wird ein Kind mit einem Selbsttest oder vergleichbarem Schnelltest positiv getestet, finden in den Lerngruppen des Kinders an den nächsten 5 Tagen oder bis zum negativen PCR Testergebnis des positiven Kindes tägliche Selbsttests statt.
- Bei einem Infektionsfalls in der Klasse werden im Normalfall keine weiteren Kinder mehr in Quarantäne geschickt. Der Normalfall ist gegeben, wenn alle Kinder in der Regel eine Mund-Nasenbedeckung getragen haben.
Hygieneverordnung unserer Schule, gültig ab 17.01.1922